
EEG Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen 2023
EEG 2023 - Die wichtigsten Änderungen für Photovoltaikanlagen
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist seit dem Jahr 2000 die Basis für die deutsche Energiewende. Damals wurde festgelegt, dass Strom aus erneuerbaren Quellen bevorzugt ins Stromnetz eingespeist wird und Erzeuger dafür eine Vergütung erhalten.
Damals nur einige wenige Seiten lang, umfasst das EEG mittlerweile über 100 Paragrafen. Die neuesten Änderungen, die unter anderem Verbesserungen für private Anwender bringen, gelten seit Januar 2023.
Hier die wichtigsten Infos im Überblick:
- Erhöhung der EEG-Einspeisevergütung, die Vergütungshöhe bleibt 2023 verbindlich bestehen.
- Umsatzsteuer von 0 % für private PV-Anlagen
- 70 % Regel für Neuanlagen wird abgeschafft.
- Nun können auch zwei Anlagen auf einem Dach angemeldet werden. Alternativ können Solarmodule auch im Garten aufgestellt werden und werden vom Staat gefördert.
- Vereinfachung bei der Steuer.
- Vereinfachung des Netzanschlusses.
- Regelungen zur Begünstigung von Mieterstrom.
Ziel des EEG ist es, den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter zu fördern.
In diesem Jahr sollen 9 GW an neuer PV-Anlagenleistung ans Netz gehen. Bis 2026 sollen es sogar 22 GW sein – ob dieses ambitionierte Ziel zu erreichen ist, bleibt abzuwarten. Fakt ist jedoch, dass viele neue Solaranlagen in Deutschland errichtet werden sollen. Rund die Hälfte davon ist auf Hausdächern geplant, die andere Hälfte soll als Freiflächenanlagen gebaut werden.
Vereinfachungen für bestehende Photovoltaik-Anlagen
Für PV-Anlagenbesitzer enthält das neue EEG einige Vereinfachungen. So fällt die EEG-Umlage künftig weg, sodass ein zusätzlicher Erzeugungszähler bei einigen Anlagen entfallen kann. Angemietete Erzeugungszähler vom Netzbetreiber können aller Voraussicht nach ebenfalls ausgebaut werden. Ebenfalls leichter wird die Abrechnung beim Stromverkauf durch den Wegfall der EEG-Umlage.
Wichtig: Solaranlagen, die vor dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden, bleiben bei ihren Vergütungsätzen. Die aktuell höheren Vergütungssätze gelten somit nur für neue PV-Anlagen. Ebenso neu ist die Möglichkeit der maximalen Erzeugung für alle Anlagen, die 2023 in Betrieb gegangen sind oder gehen werden. Die Deckelung, das höchstens 70 Prozent der PV-Nennleistung ins öffentliche Netz eingespeist werden dürfen, fällt nun weg. Dies gilt auch für Bestandsanlagen bis zu einer Größe von einschließlich 7 kWp. Für ältere Anlagen zwischen 7 und 25 kWp bleibt die 70 Prozent Regel jedoch in Kraft. Diese Wirkleistungsbegrenzung lässt sich jedoch umgehen, wenn die PV-Anlage mit einem intelligenten Messsystem (sogenanntes Smart Meter Gateway) nachgerüstet wurde.
Weniger Bürokratie und Steuern
Ein weiteres Ziel der EEG-Ergänzung war es, steuerliche und bürokratische Hürden für den Betrieb von PV-Anlagen zu minimieren. So werden Einnahmen aus der Photovoltaik sowie Entnahmen für die eigene Versorgung nun steuerfrei – dies gilt für Einfamilienhäuser bis zu einer Anlagengröße von 30 kWp, für Mehrfamilienhäuser bis 15 kWp und bis zu einer Gesamtmenge von 100 kWp.
Für die Lieferung und Installation von PV-Anlagen sowie dazugehörigen Komponenten sowie Speicher wird keine Umsatzsteuer erhoben. Hierzu haben wir Ihnen weitere Informationen in unserem Blog zusammengefasst.
Ein Tipp: Private PV-Betreiber können sich bei Anlagen mit bis zu 30 kWp nun auch von Steuerhilfevereinen unterstützen lassen.
Höhere Vergütungssätze:
Bereits seit Sommer 2022 gelten neue Vergütungssätze für Solaranlagen. Dabei wird zwischen Volleinspeise- und Eigenversorgungsanlagen unterschieden. Es gilt: Anlagen bis 10 kWp erhalten 8,2 Cent pro kWh. Größere Anlagen erhalten ab 10 kWp 7,1 Cent pro kWh.
Anlagen mit Volleinspeisung wiederum erhalten einen noch höheren Vergütungssatz. Dafür muss die Anlage jedoch auch entsprechend als Volleinspeise-Anlage beim Netzbetreiber gemeldet werden. Um von den neuen Vergütungssätzen profitieren zu können, müssen Nutzer dies jeweils bis zum 01.Dezember des Vorjahres an den Netzbetreiber melden.
Verzögerungen nicht mehr maßgebend für die Vergütung
Bis dato war es so, dass sich Verzögerungen beim Anlagenbau auf die Vergütung ausgewirkt haben. Nun wird die monatliche Absenkung der Vergütungshöhe bis zu dem Zeitpunkt, bis die Anlage in Betrieb ist, bis voraussichtlich Anfang 2024 ausgesetzt. Ihre Vergütungssätze bleiben in diesem Jahr also konstant, unabhängig davon, wann die Anlage fertiggestellt ist.
Neu ist auch, dass nun die Anmeldung von zwei PV-Anlagen auf einem Dach möglich ist – und das sowohl für die Überschusseinspeisung als auch für die Volleinspeisung. So soll eine Vollbelegung des Dachs und eine Separierung zwischen Eigenverbrauch und Volleinspeiseanlage interessanter werden.
Wichtig: Beide Anlagen müssen technisch – zum Beispiel durch eigene Wechselrichter – voneinander getrennt sein.
Wer die Solaranlage nicht auf dem Dach unterbringen kann, hat nun alternativ die Möglichkeit, die Module im Garten zu montieren. Dafür müssen Sie jedoch nachweisen, dass sich das Hausdach nicht für die Installation einer Solaranlage eignet.
Unser Tipp: Werfen Sie auch einen Blick auf das Baurecht. Für die Installation im Garten kann eine Baugenehmigung einer Gemeinde vonnöten sein.